Risikopatienten und Krankenkasse

In der Podologie behandeln wir sowohl gesunde Personen mit beschwerdefreien Füssen, wie auch Personen die zur Risikogruppe gehören und somit ein erhöhtes Infektions- oder Komplikationsrisiko für die Füsse haben. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle Personen, die an Diabetes mellitus erkrankt sind. 
Die im Volksmund als "Zuckerkrankheit" betitelte Stoffwechselstörung bewirkt, dass nebst Augen und Nieren besonders auch die Füsse in Mittleidenschaft gezogen werden. Der erhöhte Zuckerspiegel in der Blutbahn kann Ablagerungen in den kleinsten Blutgefässen hervorrufen. Dort wo die Gefässe am weitesten vom Herzen entfernt sind, werden sie bekanntlich auch am schlechtesten durchblutet; in den Füssen!
Dies kann dort zur Folge haben, dass Rezeptoren in der Haut welche Temperatur und Berührungen wahrnehmen, verkümmern; es entwickelt sich schleichend eine Gefühlsstörung (Neuropathie). Personen die eine derart fortgeschrittene Diabetes mellitus Erkrankung aufweisen, sollten sich nicht mehr selber die Füsse behandeln, da kleine Verletzungen, Druckstellen oder gar Entzündungen nicht wahrgenommen werden könnten. Die Folge können infektiöse und/oder chronische Wunden sein, die aufgrund der verzögerten Wundheilung böse enden können. 
Wir als ausgebildete Fachpersonen für Podologie wissen, wie wir mit solchen Füssen umgehen müssen, wir arbeiten interdisziplinär mit Orthopäden, Ernährungsberaterinnen und natürlich auch den entsprechenden Ärzten zusammen und verweisen bei Bedarf den Patienten zur entsprechenden Fachperson. 

Weiter bezeichnen wir auch Personen mit folgenden Erkrankungen oder Umständen als risikohaft:

  • Blutverdünner / Anticoagulantien
  • PAVK - periphere arterielle Verschlusskrankheit
  • vernöse Insuffizienz
  • Chemotherapie
  • Polyarthiritis
  • Polyneuropathien
  • weitere Erkrankungen wie Parkinson, geistige Unzurechnungsfähigkeit, Spastik
  • und weitere Erkrankungen und/oder Einschränkungen in der Mobilität, Empfindungsvermögen oder Mitteilungsfähigkeit

Krankenkassenabrechnung

Neu ab 2022 ist es für altrechtliche Podologen und Podologinnen SPV und HF möglich, sich als Leistungserbringer der Grundversicherung registrieren zu lassen. 
Über die Grundversicherung können podologische Behandlungen allerdings nur für Menschen mit Diabetes abgerechnet werden, wenn die Patienten und Patientinnen selber bereits ein diabetisches Fusssyndrom aufweisen. Dazu zählt eine diabetische Polyneuropathie, mit oder ohne PAVK oder ein Status nach Ulcus oder Amputation. Es braucht eine solche Diagnose zwingend, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin überhaupt eine Verordnung ausstellen kann. 
Sollten Sie zu den Personen mit Diabetes mellitus gehören, die keine Fussbeschwerden aufweist, können Sie weiterhin Ihre Quittung von der podologischen Behandlung Ihrer Zusatzversicherung einsenden. 

Weiter unten finden Sie die Informationsdokumente für Patienten mit Diabetes mellitus, die Sie wenn Sie darauf klicken, herunter laden können. Bitte lesen Sie alles aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an mich. 

Informationsbrief für Patienten mit Diabetes mellitus

Anmeldeformular Diabetes Sprechstunde ab 2024

Verordnungsformular für Ärzte und Ärztinnen

Podologie Praxis
Dipl. Podologin SPV - Medizinische Fusspflege
Elvira Mastria
Langmattstrasse 21
5625 Kallern

079 365 00 51

info@podologiepraxis-mastria.ch

podoag@podo-hin.ch

Ich biete keine Terminvereinbarungen per Mail an.
Ausgenommen sind Personen mit einer Hör- und/oder Sehbehinderung sowie sprachlichen Barrieren. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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